Wird ein Virtual Office vom Finanzamt als Betriebsstätte anerkannt?
Ja, ein professionelles Virtual Office, das die Kriterien einer ladungsfähigen Adresse erfüllt und einen Substanznachweis ermöglicht, kann vom Finanzamt anerkannt anerkannt werden. Die aktuellen Situationen des jeweiligen Unternehmens sind ausschlaggebend.
In der Praxis bewährt: Nach unserem Kenntnisstand wurde bislang kein bei DECOWO geführter Kundenstandort durch ein Finanzamt beanstandet.

