Was ändert sich bei der Gewerbesteuer ab 2027?

Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt bei der Gewerbesteuer ein gesetzlicher Mindesthebesatz von 280 %. Bis einschließlich 2026 liegt die gesetzliche Untergrenze bei 200 %.

Das Bundesministerium der Finanzen informiert über die Anhebung des Mindesthebesatzes auf 280 % ab 2027.

Für Schönefeld bedeutet das: Der für 2026 geltende Gewerbesteuerhebesatz von 240 % kann ab 2027 nicht in dieser Höhe fortgeführt werden. Sofern die Gemeinde keinen höheren Hebesatz festsetzt, gilt ab 2027 ein Hebesatz von 280 %.

Damit würde Schönefeld bei einem Hebesatz von 280 % weiterhin deutlich unter Berlin liegen. Dort beträgt der Gewerbesteuerhebesatz für 2026 und 2027 410 %. Wie groß der konkrete steuerliche Standortunterschied ab 2027 ausfällt, hängt vom endgültig für Schönefeld festgesetzten Hebesatz ab.

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