Eignet sich DECOWO als Firmensitz für eine Holding oder Verwaltungsgesellschaft?

Ja. DECOWO eignet sich ausdrücklich als Firmensitz für Holding‑, Verwaltungs‑ und IP‑Gesellschaften.
Die Nutzung erfolgt auf Basis eines Mietvertrags über reale Büro‑ und Arbeitsflächen sowie eines ergänzenden Servicevertrags. Der Firmensitz wird vertraglich ausdrücklich bestätigt und ist ladungsfähig.

Durch die physische Infrastruktur und die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit wird der Firmensitz nicht nur formell, sondern inhaltlich als Ort der Geschäftsleitung begründet – ein zentraler Punkt bei Holding‑Strukturen.

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