Können mehrere Gesellschaften (z. B. Holding und Tochtergesellschaften) denselben DECOWO Standort nutzen?
Ja. Mehrere Gesellschaften können denselben DECOWO‑Standort nutzen, sofern für jede Gesellschaft eine klare vertragliche und organisatorische Zuordnung besteht.
Insbesondere bei Holding‑Strukturen ist es üblich, dass die Geschäftsleitung zentral agiert. DECOWO ermöglicht durch strukturierte Buchungen, Nachweise und Vertragsgestaltung, die einzelnen Gesellschaften sachlich sauber zu trennen und zugleich einen gemeinsamen Ort der Geschäftsleitungsfunktion abzubilden.

