Was ändert sich bei der Gewerbesteuer ab 2027?
Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt bei der Gewerbesteuer ein gesetzlicher Mindesthebesatz von 280 %. Bis einschließlich 2026 liegt die gesetzliche Untergrenze bei 200 %.
Das Bundesministerium der Finanzen informiert über die Anhebung des Mindesthebesatzes auf 280 % ab 2027.
Für Schönefeld bedeutet das: Der für 2026 geltende Gewerbesteuerhebesatz von 240 % kann ab 2027 nicht in dieser Höhe fortgeführt werden. Sofern die Gemeinde keinen höheren Hebesatz festsetzt, gilt ab 2027 ein Hebesatz von 280 %.
Damit würde Schönefeld bei einem Hebesatz von 280 % weiterhin deutlich unter Berlin liegen. Dort beträgt der Gewerbesteuerhebesatz für 2026 und 2027 410 %. Wie groß der konkrete steuerliche Standortunterschied ab 2027 ausfällt, hängt vom endgültig für Schönefeld festgesetzten Hebesatz ab.

