Gewerbesteuerrechner Schönefeld

Finde heraus, wie viel du sparen kannst

Mit diesem Gewerbesteuerrechner kannst du schnell und einfach sehen, wie hoch deine jährliche Gewerbesteuerbelastung an deinem aktuellen Standort im Vergleich zu Schönefeld (Hebesatz 240 %) wäre.

Gib deinen voraussichtlichen Gewerbeertrag ein, wähle deinen aktuellen Unternehmensstandort und deine Rechtsform. Der Rechner zeigt dir unmittelbar die rechnerische Gewerbesteuer-Differenz gegenüber Schönefeld.

Gewerbesteuer-Rechner
Berechnungsjahr

Für 2027 wird aktuell mit dem gesetzlichen Mindesthebesatz von 280 % gerechnet. Maßgeblich ist der von der Gemeinde Schönefeld für das jeweilige Jahr tatsächlich festgesetzte Hebesatz.

Gib deinen voraussichtlichen jährlichen Gewerbeertrag ein.
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Deine mögliche Ersparnis
5.950 €
pro Jahr · 41 % weniger Gewerbesteuer
Berechnungsjahr: 2026
Aktueller Standort Berlin – 410 %
14.350 €
Neuer Firmensitz Schönefeld Berechnungsjahr 2026 · Hebesatz 240 %
8.400 €
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Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis einer Steuermesszahl von 3,5 %. Die Berechnung ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Gewerbesteuerhebesätze können sich ändern.

Hinweis: Damit der Rechner übersichtlich bleibt, sind nicht alle deutschen Städte aufgeführt, sondern nur eine Auswahl relevanter Standorte mit unterschiedlichen Hebesätzen.

Wenn deine Stadt im Gewerbesteuer Check nicht dabei ist, melde dich gern bei uns – wir helfen dir weiter.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Gewerbesteuer ergibt sich vereinfacht aus dem Gewerbeertrag, der Steuermesszahl von 3,5 % und dem Gewerbesteuerhebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Beispiel:
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € und einem Hebesatz von 410 % ergibt sich bei einer Kapitalgesellschaft rechnerisch eine Gewerbesteuer von 14.350 €. Bei einem Hebesatz von 240 % beträgt sie 8.400 €.

Die Berechnung dient einer überschlägigen Orientierung. Hinzurechnungen, Kürzungen und individuelle steuerliche Besonderheiten können das tatsächliche Ergebnis verändern.

Warum spielt die Rechtsform bei der Gewerbesteuer eine Rolle?

Für Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG wird die Gewerbesteuer grundsätzlich ohne den Freibetrag für Einzelunternehmen und Personengesellschaften berechnet. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann dagegen ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € berücksichtigt werden.

Deshalb fragt der Rechner nach deiner Rechtsform: So kann die mögliche Gewerbesteuerbelastung am bisherigen Standort und in Schönefeld realistischer gegenübergestellt werden.

Warum ist der Gewerbesteuerhebesatz in Schönefeld interessant?

Der Gewerbesteuerhebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und beeinflusst unmittelbar die Höhe der Gewerbesteuer. Schönefeld erhebt im Jahr 2026 einen Hebesatz von 240 %. Damit kann sich gegenüber Standorten mit deutlich höheren Hebesätzen eine erhebliche rechnerische Differenz ergeben.

Ab 2027 beträgt der gesetzliche Mindesthebesatz bundesweit 280 %. Für die konkrete Berechnung ist immer der im jeweiligen Jahr tatsächlich geltende kommunale Hebesatz maßgeblich.

Eine Geschäftsadresse allein verlagert keine Gewerbesteuer

Die Auswahl eines Unternehmensstandorts oder einer Geschäftsadresse allein entscheidet nicht darüber, wo Gewerbesteuer anfällt. Relevant sind die tatsächlichen steuerlichen Verhältnisse des Unternehmens. Dazu können insbesondere Betriebsstätten und der Ort der Geschäftsleitung gehören.

Reicht eine Geschäftsadresse in Schönefeld aus, damit dort Gewerbesteuer anfällt?

Nein. Eine reine Briefkastenadresse in Schönefeld reicht grundsätzlich nicht aus, um die Gewerbesteuer eines Unternehmens einfach nach Schönefeld zu verlagern.

Für die steuerliche Zuordnung sind die tatsächlichen Verhältnisse des Unternehmens entscheidend. Relevant können insbesondere der Ort der Geschäftsleitung, vorhandene Betriebsstätten und die tatsächliche unternehmerische Tätigkeit sein. Unterhält ein Unternehmen Betriebsstätten in mehreren Gemeinden, kann zudem eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags erforderlich sein.

Eine Geschäftsadresse sollte deshalb nicht nur auf dem Papier bestehen. DECOWO stellt Unternehmen in Schönefeld neben einer ladungsfähigen Geschäftsadresse auch tatsächlich nutzbare Arbeitsplätze, Besprechungsräume und Büroinfrastruktur zur Verfügung. Die tatsächliche Nutzung kann beispielsweise durch Buchungen und weitere Nutzungsnachweise dokumentiert werden.

Ob Schönefeld im konkreten Einzelfall für die Gewerbesteuer maßgeblich ist, hängt von der tatsächlichen Unternehmensorganisation ab. Insbesondere bei mehreren Standorten oder komplexeren Unternehmensstrukturen sollte die steuerliche Zuordnung mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Kann ich den Gewerbesteuerrechner auch für eine Holding nutzen?

Ja. Der DECOWO Gewerbesteuerrechner kann auch für eine Holding-GmbH genutzt werden. Er eignet sich insbesondere dazu, die Auswirkungen unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze auf einen angenommenen Gewerbeertrag zu vergleichen.

Zu beachten ist jedoch, dass der handelsrechtliche oder steuerliche Gewinn einer Holding nicht zwingend ihrem gewerbesteuerpflichtigen Gewerbeertrag entspricht.

Insbesondere Beteiligungserträge, Dividenden, Veräußerungsgewinne sowie gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen können die tatsächliche Bemessungsgrundlage beeinflussen. Die entsprechenden Regelungen enthält das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Für eine Holding eignet sich der DECOWO Gewerbesteuerrechner daher vor allem für einen Standortvergleich anhand eines bereits ermittelten oder angenommenen Gewerbeertrags. Für die konkrete Ermittlung des steuerpflichtigen Gewerbeertrags einer Holding sollte dagegen die individuelle steuerliche Berechnung zugrunde gelegt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Gewinn und Gewerbeertrag?

Gewinn und Gewerbeertrag sind nicht automatisch identisch. Der steuerliche Gewinn des Unternehmens bildet grundsätzlich den Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags.

Dieser Gewinn wird anschließend nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes um bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert. Das daraus resultierende Ergebnis ist der Gewerbeertrag, der als Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer dient.

Die entsprechenden Regelungen finden sich im Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Bei vielen kleineren Unternehmen können Gewinn und Gewerbeertrag ähnlich hoch sein. Bei besonderen Finanzierungs-, Miet-, Beteiligungs- oder Immobilienstrukturen können dagegen deutliche Unterschiede entstehen.

Der DECOWO Gewerbesteuerrechner dient deshalb zur Orientierung und zum Vergleich unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze. Er ersetzt keine individuelle steuerliche Berechnung oder Beratung durch einen Steuerberater.

Gilt der Gewerbesteuerfreibetrag auch für eine GmbH?

Nein. Für eine GmbH oder UG gilt der Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro nicht. Der Freibetrag gilt insbesondere für natürliche Personen und Personengesellschaften.

Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG oder AG erhalten diesen Freibetrag nicht. Für die Berechnung der Gewerbesteuer einer GmbH kann der Gewerbeertrag daher grundsätzlich nicht um den Freibetrag von 24.500 Euro reduziert werden.

Die gesetzlichen Regelungen zum Gewerbesteuerfreibetrag enthält das Gewerbesteuergesetz (GewStG).

Gerade für GmbHs und andere Kapitalgesellschaften kann die Höhe des kommunalen Gewerbesteuerhebesatzes wirtschaftlich relevant sein. In Schönefeld beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 2026 240 %, während Berlin einen Hebesatz von 410 % erhebt.

Wie hoch ist der Gewerbesteuerhebesatz in Schönefeld 2026?

Der Gewerbesteuerhebesatz in Schönefeld beträgt 2026 240 %. Damit liegt Schönefeld deutlich unter dem Gewerbesteuerhebesatz der benachbarten Bundeshauptstadt Berlin.

Die Gemeinde Schönefeld weist für den Wirtschaftsstandort einen Gewerbesteuerhebesatz von 240 % aus.

Zum Vergleich: In Berlin beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 2026 410 %. Bei gleichem Gewerbeertrag kann der Unternehmensstandort deshalb einen erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gewerbesteuer haben.

DECOWO bietet Unternehmen in 12529 Schönefeld nahe dem Flughafen BER eine Geschäftsadresse mit tatsächlich nutzbaren Arbeitsplätzen, Besprechungsmöglichkeiten und entsprechender Büroinfrastruktur.

Was ändert sich bei der Gewerbesteuer ab 2027?

Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt bei der Gewerbesteuer ein gesetzlicher Mindesthebesatz von 280 %. Bis einschließlich 2026 liegt die gesetzliche Untergrenze bei 200 %.

Das Bundesministerium der Finanzen informiert über die Anhebung des Mindesthebesatzes auf 280 % ab 2027.

Für Schönefeld bedeutet das: Der für 2026 geltende Gewerbesteuerhebesatz von 240 % kann ab 2027 nicht in dieser Höhe fortgeführt werden. Sofern die Gemeinde keinen höheren Hebesatz festsetzt, gilt ab 2027 ein Hebesatz von 280 %.

Damit würde Schönefeld bei einem Hebesatz von 280 % weiterhin deutlich unter Berlin liegen. Dort beträgt der Gewerbesteuerhebesatz für 2026 und 2027 410 %. Wie groß der konkrete steuerliche Standortunterschied ab 2027 ausfällt, hängt vom endgültig für Schönefeld festgesetzten Hebesatz ab.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Die Gewerbesteuer wird auf Basis des Gewerbeertrags eines Unternehmens berechnet. Vereinfacht gilt:

Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 Euro und dem Gewerbesteuerhebesatz von Schönefeld von 240 % im Jahr 2026 ergibt sich beispielsweise eine Gewerbesteuer von 8.400 Euro.

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften kann zusätzlich ein Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro berücksichtigt werden. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG erhalten diesen Freibetrag nicht.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Berechnung der Gewerbesteuer sind im Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt.

Mit dem DECOWO Gewerbesteuerrechner können Unternehmen ihre voraussichtliche Gewerbesteuer berechnen und die Auswirkungen unterschiedlicher Gewerbesteuerhebesätze und Unternehmensstandorte miteinander vergleichen.

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