Grundsätzlich eignet sich ein virtuelles Office als Geschäftsadresse. Solange zugestellte Post regelmäßig in Empfang genommen und weitergeleitet wird, kann die Virtual Office Adresse als ladungsfähige Geschäftsadresse genutzt werden. In all unseren Virtual Office Paketen ist das der Fall. Für die Frage, welches Finanzamt zuständig ist, ist jedoch entscheidend, wo tatsächlich gearbeitet wird und die maßgeblichen unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden. Der tatsächliche Arbeitsort muss zusätzlich zur Geschäftsadresse als Anschrift Deiner Firma angegeben werden. Mehr Informationen dazu bekommst du gern im individuellen Beratungsgespräch, um potenzielle Probleme von vornherein zu vermeiden.